Das Ärztegesetz kennt zwei Tatbestände, für welche sich Ärzte disziplinarrechtlich zu verantworten haben: die Beeinträchtigung des Ansehens der in Österreich tätigen Ärzteschaft sowie die Verletzung von Berufspflichten. In dieser Serie sollen sowohl das Disziplinarrecht (Teil 1) als auch das Disziplinarverfahren (Teil 2) näher vorgestellt werden.
Eine große klinische Herausforderung in der Krebsimmuntherapie mit Checkpoint-Inhibitoren bleiben die sehr ausgeprägten interindividuellen Unterschiede im Ansprechen. Mechanismen des angeborenen Immunsystems in Form von Nukleinsäure-Erkennungsrezeptoren können hier eine entscheidende Rolle spielen und bieten zukünftige Ansatzpunkte als potenzielle Biomarker oder für therapeutische Interventionen.
Triptane sind bei kardiovaskulären und zerebrovaskulären Erkrankungen kontraindiziert sowie bei Patienten über 65 Jahre nicht empfohlen oder ebenfalls kontraindiziert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verschreibung dennoch erfolgen. Eine Auswertung von Versicherungsdaten untersuchte die Situation in Österreich.
Angesichts der beginnenden Massentests, bei denen ein großer Teil der Bevölkerung mittels Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden soll, mahnt die Österreichische Ärztekammer, die entsprechenden Abstrichnahmen fachmännisch durchzuführen. „Zum Start der Massentests wurde dokumentiert, dass es bei den Abstrichen durch Laien zu falsch durchgeführten Abstrichnahmen gekommen ist.
Die von der Bundesregierung angeordneten und von der Stadt Wien umgesetzten freiwilligen Coronavirus-Massentestungen bedeuten einen enormen logistischen Aufwand für alle Beteiligten. „Damit dieses Projekt auch erfolgreich umgesetzt werden kann, unterstützt der Ärztefunkdienst der Ärztekammer für Wien die Testungen und stellt 48 Ärztinnen und Ärzte für insgesamt 1200 Stunden im Testungszeitraum vom 4. bis 13. Dezember ab“, sagt Dr. Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, anlässlich der Testungen, die am 4. Dezember in Wien begonnen haben.
Mit dem zweiten Covid-19-Gesetz wurde im Ärztegesetz eine Regelung für das ärztliche Tätigwerden im Rahmen einer Pandemie geschaffen. Durch diese Bestimmung wird es ermöglicht, dass z.B. auch Turnusärzte, pensionierte oder karenzierte Ärzte für Tätigkeiten im Rahmen der Pandemie herangezogen werden können. Die erforderliche Qualitätssicherung erfolgt durch die Vorgabe der Zusammenarbeit mit zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzten für Allgemeinmedizin oder Fachärzten.
„Über den Sommer hinweg hat nicht nur der Aufenthalt im Freien die Ansteckungsrate und Schwere der Fälle bei SARS-CoV-2-Infektionen niedrig gehalten, sondern auch die sauberere Luft. Das ist ein Resultat des häufigen Wetterwechsels, zudem gab es weniger Abgase durch die Reduktion des Flug- und PKW-Verkehrs“, schildert Dr. Heinz Fuchsig, Umweltmedizinreferent der Österreichischen Ärztekammer, die Lage.
Während die Telemedizin boomt, herrscht im österreichischen Medikamentenhandel, der fast vollständig von kleinen Apotheken beherrscht wird, mehr oder minder Steinzeit. Der Telemedizinexperte und Psychiater Prof. Dr. Dietmar Bayer, er ist auch Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, fordert nun „eine umfassende, qualitätsgesicherte Liberalisierung des Zugangs zu Medikamenten für die Österreicherinnen und Österreicher“.
Bedingt durch die Migrationsströme der vergangenen Jahrzehnte wachsen immer mehr Kinder mehrsprachig auf. Viele zeigen Probleme beim Erlernen der Zweitsprache Deutsch und erhalten häufig die Verdachtsdiagnose „Sprachentwicklungsstörung“, obwohl eigentlich ein sogenannter „unvollkommener Zweitspracherwerb“ vorliegt. Das liegt an der Ähnlichkeit der Merkmale, die nur von Spezialisten unterschieden werden kann.