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12. Februar 2019

Steuer & Recht

Was kostet die Anstellung eines Arztes in der Ordination eigentlich?

Durch die rechtliche Möglichkeit, in Zukunft Ärzte in Ordinationen anzustellen, stellt sich natürlich die Frage der Kosten. Aber welches Gehalt wird ein Ordinationsinhaber für Ärzte zu zahlen haben?

Mag. Hans-Georg Goertz
Mag. Hans-Georg Goertz
Steuerberater, geschäftsführender Gesellschafter ECOVIS Scholler & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft E-Mail: Web: www.ecovis.com

Zur Beantwortung dieser Frage wird wahrscheinlich ein Vergleich mit den Gehältern in Spitälern Aufschlüsse geben bzw. den Markt vorgeben. Für eine allgemeinmedizinische Ordination könnte ein Betrag von 1800 Euro netto im Monat für 20 Stunden/Woche ein realistischer Ansatz sein.
Berücksichtigt man den verpflichtenden Abzug von Sozialversicherung, Lohnsteuer, aber auch Wohlfahrtsfonds- und Kammerbeiträgen ergibt sich für diesen Nettobetrag ein Bruttogehalt von 2904,81 Euro. Auf diesen Bruttobetrag sind jetzt noch die Dienstgeberlohnkosten (etwa 30%) hinzuzurechnen. In Summe betragen die Gesamtkosten dann pro Monat 3789,87 Euro. Auf das Jahr gerechnet ergeben sich somit für den Arbeitgeber für 14 Gehälter Gesamtkosten von 53058,18 Euro.
Nimmt man jetzt an, dass die angestellten Ärzte im Jahr etwa 42 Wochen zur Verfügung stehen, da 10 Wochen wegen Urlaub, Feiertagen und Krankheit nicht in der Ordination gearbeitet wird, können die Kosten pro Stunde ermittelt werden.
Die Kosten pro Stunde würden dann bei einem Nettogehalt von 1800 Euro bei 63,16 Euro liegen. Im Vergleich zu den derzeit üblichen Vertretungssätzen, die in der Allgemeinmedizin abhängig von Lage und Ordinationsgröße meistens zwischen 50 und 70 Euro betragen, befindet man sich somit in der üblichen Bandbreite der Kosten für Vertretungsstunden.
Aber findet man diese Ärzte, die sich zu diesen Bedingungen anstellen lassen, überhaupt?
Außerdem sei auch darauf hingewiesen, dass noch abzuwarten sein wird, wie und wann diese von vielen lang herbeigesehnte Option auch in den Kassenvertragsordinationen umsetzbar sein wird.

Weiterführende Informationen:

Beispiel Lohnabrechnung