
26. April 2022
Impfpflicht
Verordnung zur Aufhebung
Das in Österreich beschlossene Impfpflichtgesetz führte zu vielen Kontroversen und Protesten, nicht nur in der ungeimpften Bevölkerung. Kurz nach ihrer Einführung wurde die Impfpflicht nun temporär ausgesetzt. Vor allem mit Blick auf den Herbst/Winter 2022/2023 ist die Aufhebung der Aussetzung jedoch nicht ganz unwahrscheinlich.
Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:
Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf allgemeineplus.at und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich
zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. universimed.com & med-Diplom.at)
An dieser Stelle wurde zuletzt ausführlich über den Inhalt desAnfang Februar 2022 in Kraft getretenen Impfpflichtgesetzes berichtet, auch darüber, dass eine Monitoringkommission zur Beratung der Behörden eingesetzt wurde.
Wie berichtet, hat diese Kommission zumindest alle drei Monate, jedenfalls aber immer dann, wenn wesentliche Änderungen eintreten, dem Nationalrat, der Bundesregierung und dem Gesundheitsminister über wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der Schutzimpfung, die Durchimpfungsrate, die Notwendigkeit der Impfpflicht im Hinblick auf die Belastung des Gesundheitssystems, die allfällige Nichtverfügbarkeit von Impfstoffen, neue Virusvarianten samt deren Auswirkungen etc. zu berichten. Allenfalls ist der Gesundheitsminister ermächtigt, das Impfpflichtgesetz bzw. Teile davon außer Kraft zu setzen, wenn dies erforderlich ist.
Impfpflicht vorläufig außer Kraft
Aufgrund des ersten, von der Monitoringkommission am 8.3.2022 erstatteten Berichts hat der (neue) Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats mittels Verordnung vom 11.3.2022, in Kraft getreten am 12.3.2022, maßgebliche Teile des Impfpflichtgesetzes bis zum 31.5.2022 außer Kraft gesetzt. So wurden die Impfpflicht generell, die eigentlich ab 15.3.2022 bestehende spezielle Impfpflicht und die dazu korrespondierenden Strafbestimmungen vorläufig aufgehoben. Damit ist klargestellt: Derzeit besteht keine Impfpflicht welcher Art auch immer, wer nicht geimpft ist, kann derzeit nicht bestraft werden.
Wie ausgeführt ist die Aufhebung der Impfpflicht nur eine temporäre: Derzeit gilt die Aufhebung bis vorläufig 31.5.2022 und kann sowohl verlängert als auch per 1.6.2022 wieder aufgehoben werden. Es ist anzunehmen, dass spätestens unmittelbar vor dem 31.5.2022 die Monitoringkommission einen weiteren aktualisierten Bericht erstatten wird, der der Entscheidung des Gesundheitsministers und dem Hauptausschuss des Nationalrats als Entscheidungsgrundlage dienen wird.
Was wird der Herbst bzw. Winter bringen?
Nach dem Bericht der Kommission würde kein Zweifel bestehen, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass im Herbst/Winter 2022/2023 eine neue, möglicherweise massive Infektionswelle drohe. Selbst wenn ein neuer Erreger weniger pathogen sei als die Omikron-Variante, könnte die dann – wegen länger zurückliegender Impfungen – geringere Impfwirkung zu einer höheren Krankheitslast führen als im Winter 2021/2022. Für diesen Fall könne eine Überlastung des Gesundheitssystem verbunden mit erneuten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Freilich verkennt die Kommission nicht, dass die weitere Entwicklung von mehreren Faktoren abhänge, geht aber davon aus, dass auch im Herbst/Winter 2022/2023 die Impfung das zentrale Instrument zur Bewältigung einer neuen Covid-Welle darstellen wird. Damit die Impfung im Herbst/Winter 2022/2023 optimal wirke, sei der richtige Zeitpunkt für die Impfung zu wählen. Dieser Zeitpunkt sei derzeit nicht gegeben: Erstimpfungen bzw. Auffrischungsimpfungen unter Berücksichtigung von Genesungen sollten optimalerweise erst kurz vor dem Herbst 2022 erfolgen.
Damit sei aus juristischer Sicht aber die Verhältnismäßigkeit für den Eingriff in die körperliche Integrität der Bevölkerung nicht gegeben, weshalb eine wie ursprünglich geplant am 15.3.2022 in Kraft gesetzte Impfpflicht verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Die Situation sei aber laufend zu beobachten; spätestens in drei Monaten sei die Situation neuerlich zu beurteilen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass Erst- und Zweitimpfung erst nach mehreren Monaten die volle Impfwirkung erzielen würden.
Impfpflicht nicht „gestorben“
Damit ist wohl klargestellt, dass die Impfpflicht keineswegs „gestorben“ ist, wie in manchen Medien vermutet wurde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Monitoringkommission noch vor dem Sommer die Aufhebung der Aussetzung der Impfpflicht empfehlen wird, allenfalls zunächst Erst- und Zweitimpfungen, zeitlich später weitere Impfzyklen für alle.
Abschließend sei an dieser Stelle festgehalten, dass man zu diesem Ergebnis bereits um den 1.2.2022 hätte gelangen können, als das Impfpflichtgesetz im Nationalrat beschlossen wurde. Wenn man sich die Aufruhr in der Bevölkerung nach dem 1.2.2022 vor Augen hält, ist wohl davon auszugehen, dass die Zeit vor dem Sommer 2022 wieder von Anti-Impfpflicht-Demonstrationen und Unmut der Ungeimpften geprägt sein wird.