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15. Oktober 2022

Einfache und rasche Klärung

Patientenschiedsstellen für ärztliche Haftpflichtfragen

Gemäß § 66a Ärztegesetz sind die Ärztekammern in den Bundesländern unter anderem dazu berufen, Patientenschiedsstellen einzurichten. Es besteht zwar keine Verpflichtung der Ärztekammern, Patientenschiedsstellen zu etablieren – dennoch bestehen sie in allen Bundesländern, wenn auch mit jeweils bundesländerspezifischen Ausprägungen.

Mag. Markus Lechner
Mag. Markus Lechner
Gemäß § 66a Ärztegesetz sind die Ärztekammern in den Bundesländern unter anderem dazu berufen, Patientenschiedsstellen einzurichten. Es besteht zwar keine Verpflichtung der Ärztekammern, Patientenschiedsstellen zu etablieren – dennoch bestehen sie in allen Bundesländern, wenn auch mit jeweils bundesländerspezifischen Ausprägungen.

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