Foto von © AnnaStills iStockphoto

21. April 2021

Die ärztliche Aufklärungspflicht

Ärzte haften aus dem Behandlungsvertrag nicht nur für Kunstfehler, sondern auch für eine mangelhafte Aufklärung des Patienten, wenn bei der Behandlung Komplikationen auftreten. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den Vortrag beim virtuellen ALLGEMEINE+Frühlingsquartett 2021.

Mag. Markus Lechner
Mag. Markus Lechner
Ärzte haften aus dem Behandlungsvertrag nicht nur für Kunstfehler, sondern auch für eine mangelhafte Aufklärung des Patienten, wenn bei der Behandlung Komplikationen auftreten. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den Vortrag beim virtuellen ALLGEMEINE+Frühlingsquartett 2021.

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