16. Februar 2021

Teil 1

Das ärztliche Disziplinarrecht

Das Ärztegesetz kennt zwei Tatbestände, für welche sich Ärzte disziplinarrechtlich zu verantworten haben: die Beeinträchtigung des Ansehens der in Österreich tätigen Ärzteschaft sowie die Verletzung von Berufspflichten. In dieser Serie sollen sowohl das Disziplinarrecht (Teil 1) als auch das Disziplinarverfahren (Teil 2) näher vorgestellt werden.

Mag. Markus Lechner
Mag. Markus Lechner
Das Ärztegesetz kennt zwei Tatbestände, für welche sich Ärzte disziplinarrechtlich zu verantworten haben: die Beeinträchtigung des Ansehens der in Österreich tätigen Ärzteschaft sowie die Verletzung von Berufspflichten. In dieser Serie sollen sowohl das Disziplinarrecht (Teil 1) als auch das Disziplinarverfahren (Teil 2) näher vorgestellt werden.

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