Beschluss des Bewertungsausschusses
Diese Leistungen werden 2022 extrabudgetär vergütet
Die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband für das Jahr 2022 sind abgeschlossen. Die Kassen wollten die Mehrausgaben im Rahmen der Pandemie bei den Vertragsärztinnen und -ärzten einsparen. Das ist ihnen mit einer niedrigen Steigerung des Orientierungspunktwertes (OPW), der sich unmittelbar auf den Euro-Wert der einzelnen EBM-Leistungen auswirkt, gelungen. Nicht möglich ist dies hingegen bei der Neufestlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), also der budgetierten Geldmenge, die den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) 2022 zur Verfügung steht, um die praxisinternen Budgets wie insbesondere das Regelleistungsvolumen abzubilden.
Die Festlegung der MGV orientiert sich an zwei Veränderungsraten, der Morbiditätsentwicklung und der Altersentwicklung der Bevölkerung (Demografie), deren Berechnung Gesetzmäßigkeiten folgt, die nicht einer Willkür auf dem Verhandlungsweg unterworfen sind.
Das finanzielle Ergebnis in den Praxen hängt allerdings in erster Linie vom Wert der berechneten EBM-Positionen ohne eine Begrenzung der Menge ab.
Losgelöst von dieser Systematik sind diesbezüglich diejenigen Leistungen, die extrabudgetär, also zu einem festen Punktwert und ohne Mengenbegrenzung vergütet werden.
Im Jahr 2022 ist das, bezogen auf den hausärztlichen Bereich, eine relativ große Anzahl an Leistungen, deren Ansatz größtenteils auch unabhängig von der jeweiligen Morbidität möglich ist. Die wichtigsten Leistungen im hausärztlichen Bereich sind in der Tabelle abgebildet.◆
Achten Sie darauf – es lohnt sich für Sie!▸▸▸AutorFacharzt für Allgemeinmedizin Hofheim am TaunusKommentar von Dr. med. Gerd W. Zimmermann