Element not implemented: <strapline>Episoden verhindern – Sterblichkeit reduzierenElement not implemented: <subtitle>

„Rund eine Million Menschen in Deutschland leidet an einer Leberzirrhose, und die Lebenszeitprävalenz für eine HE liegt bei Zirrhose-Patienten bei rund 80%“, beschreibt der Chefarzt am Leopoldina-Krankenhaus die Relevanz. Er gehe aber davon aus, dass die Dunkelziffer bei der Leberzirrhose erheblich höher liege. Verwunderlich sei dies aber ganz und gar nicht, wenn man sich vor Augen führe, dass hochkalorische Ernährung, Adipositas und metabolisches Syndrom allesamt den Alltag in den hausärztlichen Praxen bestimmen. Um bei diesen Patienten die HE aufzuspüren, sei es das Wichtigste, die HE „im Hinterkopf“ zu behalten. „So lassen sich augenfällige Symptome gut zuordnen, Unfälle vermeiden, Alltagstauglichkeit erhalten und längeres Überleben ermöglichen“, appellierte Kanzler und verdeutlichte dies mit einem Fallbeispiel.

Rezidivprophylaxe heißt Dauertherapie

Nach einem Sturz wurde der 74-jährige HerrS. mit einer Armfraktur in der Notaufnahme behandelt. Eine unklare Vigilanzminderung bei bekannter alkohol-induzierter Leberzirrhose war Anlass für das hepatologische Konsil, welches nach der Primärversorgung in der Unfallchirurgie durchgeführt wurde. Diagnostiziert wurde eine HE, die vermutlich ursächlich für den erneuten Sturz war. Nach der einwöchigen stationären Behandlung wurde Herr S. zur Verhinderung eines weiteren Rezidivs auf Lactulose (2–3 x 10ml) und XIFAXAN® 550mg (Rifaximin-α; zweimal täglich) eingestellt. Im Arztbericht wurde diese Medikation als Dauertherapie empfohlen.

Acht Monate später wurde der Patient mit einem neuerlichen Schub einer HE (Grad3) vorgestellt. „Der Auslöser war bald klar: Vier Monate zuvor war aufgrund des guten Allgemeinbefindens die Rifaximin-Therapie durch den Hausarzt abgesetzt worden, obwohl wir zu einer Dauertherapie geraten hatten“, zeigte Kanzler ein häufiges Problem an der Schnittstelle zwischen stationärem und niedergelassenem Sektor auf. Nach einer dreiwöchigen, teilweise intensivmedizinischen Behandlung konnte Herr S. das Krankenhaus wieder verlassen. „Im Entlassbrief haben wir nochmals betont, dass die Rezidivprophylaxe mit Rifaximin auch wirklich als Dauertherapie fortzuführen ist“, unterstrich Kanzler die Bedeutung der Langzeitbehandlung.

Leitliniengerecht behandeln – Dauertherapie gemäß Zulassung

Nach der Akuttherapie in der Klinik muss eine Sekundärprophylaxe erfolgen. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) empfiehlt dazu eine Kombinationstherapie mit Lactulose und Rifaximin, wenn unter alleiniger Gabe von Lactulose ein Rezidiv aufgetreten ist. Die Therapie mit Rifaximin soll auch in der hausärztlichen Praxis dauerhaft fortgeführt werden. Aufgrund der sehr guten Datenlage wird in der Zulassung nun nicht mehr empfohlen, die Therapie nach sechs Monaten auf den Prüfstand zu stellen; somit kann diese grundsätzlich als Dauertherapie angesetzt werden.2 Prof.Kanzler appellierte abschließend: „Nur mit einer konsequenten Rezidivprophylaxe können weitere HE-Episoden langfristig vermieden und die Lebensqualität sowie Alltagstauglichkeit der Patienten erhalten werden“, und ergänzte: „Die Therapie mit Rifaximin muss unbedingt fortgeführt werden. Da es darmselektiv wirkt und bislang keine klinischrelevanten Resistenzen bekannt sind, ist es von einer restriktiven Antibiotikagabe ausgenommen.“

Die Broschüre Leberzirrhose: Ein Leitfaden für die hausärztliche Praxis kann kostenfrei bestellt werden unter: praxisleitfaden@the-messengers.de

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Redaktion: the.messengers GmbH, Aljoscha Nienhaus

Die Herausgeber der Zeitschrift übernehmen keine Verantwortung für diese Inhalte.

DE-HEP-XIF-2100013

Abb. 1: ?????

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Über Rifaximin-α

(XIFAXAN® 550mg)

Langzeittherapie gemäß Zulassung2

Um 58% niedrigeres HE-Rezidivrisiko als bei Lactulose-Monotherapie5

Senkt die Mortalitätsrate bei Leberzirrhose und HE signifikant und istzudem gut verträglich5, 6

Bildung von klinisch relevanten Resistenzen bei dem darmselektiven Antibiotikum Rifaximin-α nicht bekannt2 – daher ist es von der Empfehlung einer restriktiven Antibiotikagabe ausgenommen

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