Top-5-Serie

Top-5-Liste Gynäkologie und Geburtshilfe

Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe(SGGG) gibt die fünf folgenden Empfehlungen ab.

Keine routinemässige Antibiotikagabe bei unkomplizierter Blasenentzündung und asymptomatischer Bakteriurie

Die weltweite Zunahme der Antibiotikaresistenzen ist ein grosses Problem, weshalb Antibiotika möglichst sparsam eingesetzt werden sollten. Die Spontanheilungsrate einer unkomplizierten Harnwegsinfektion (HWI) ist mit 50–70% hoch und nur 1–3% der HWIs gehen unbehandelt in eine Pyelonephritis über. Ein unkomplizierter HWI mit Dysurie, Pollakisurie und suprasymphysären Schmerzen bedarf keiner Diagnostik und kann empirisch behandelt werden: viel trinken (spülen) und NSAR. Asymptomatische Bakteriurien sollen weder bei schwangeren noch bei nicht schwangeren Frauen routinemässig gescreent und behandelt werden. Die asymptomatische Bakteriurie sollte einzig vor urogynäkologischen Eingriffen gesucht und behandelt werden.

In einer Studie zur Behandlung der asymptomatischen Bakteriurie konnte gezeigt werden, dass unbehandelte Patientinnen weniger Rezidive und bei den nachgewiesenen E. coli eine niedrigere Resistenzrate aufwiesen als jene mit asymptomatischer Bakteriurie, welche mit Antibiotika behandelt wurden. Ausserdem können Schwangerschaftskomplikationen (v.a. Frühgeburt) mittels Behandlung einer asymptomatischen Bakteriurie nicht vermieden werden.

Kein jährlicher zytologischer Abstrich im Rahmen der regelmässigen gynäkologischen Kontrollen

Keine andere Krebserkrankung kann durch eine Vorsorgeuntersuchung so effektiv verhindert werden wie der Gebärmutterhalskrebs. Lange wurde ein jährlicher zytologischer Abstrich (sog. «Pap-Abstrich») empfohlen. Die neusten Forschungsergebnisse zeigen aber, dass ein Zeitintervall von 3 Jahren zwischen den Screeninguntersuchungen im Alter von 21 bis 70 Jahren genügt. Ein längerer Abstand kann durch Studien nicht unterstützt werden – ebenso wenig ein kürzeres Intervall als alle 3 Jahre, da es dadurch zu möglicher Übertherapie mit Folgen wie psychischem Stress, vaginaler Blutung, Infektion und ungünstigem Schwangerschaftsverlauf kommen kann.

Keine routinemässigen Hormonabklärungen bei menopausalen Beschwerden

Bei klinisch anhand von Symptomen und Amenorrhö diagnostizierter Menopause erübrigen sich Hormonspiegel. Hormonspiegel sollen erst zugezogen werden, wenn die Diagnose im Zweifel steht oder bei Nichtansprechen der Symptome auf Hormontherapie in der üblichen Dosierung zur Verifizierung der Absorption.

Keine unbegründete Behandlung von Myomen oder Gebärmutterentfernung wegen Myomen

Uterine Myome sind sehr häufig und betreffen bis 70% der Frauen im Alter von 50 Jahren. Nur 20–50% der Myome sind symptomatisch und bedürfen einer Therapie. Die Therapie muss auf einer individuellen Basis beruhen unter Berücksichtigung der Symptome, der Lebensphase der Frau und eines allfälligen Kinderwunsches. Asymptomatische Myome bedürfen keiner Therapie, da das Risiko einer malignen Entartung äusserst gering ist und die Frauen bei fehlender Symptomatik keine Hysterektomie benötigen.

Keine operative Entfernung harmloser Ovarialzysten ohne akute Beschwerden

Wenn keine Beschwerden bestehen, sollten harmlose Ovarialzysten, die bei einer Ultraschalluntersuchung entdeckt werden, nicht operativ entfernt werden. Die Einteilung der Ovarialzysten in benigne/harmlos, suspekt und maligne sollte nach den IOTA-Kriterien (International Ovarian Tumor Analysis) erfolgen.◼

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Quelle:

www.smartermedicine.ch

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